Standard des Briard                                                                      zurück

(vom 1.12.1989) FCI-Standard Nr. 113, Ursprung: Frankreich 6.5.88, Übersetzung: U. Fischer u. A. Loew

Allgemeine Erscheinung

Rustikaler Hund, geschmeidig, muskulös und gut proportioniert, mit lebhaften und aufgeweckten Bewegungen, von ausgeglichenem Wesen, weder aggressiv noch ängstlich.

Größe

62-68 cm die Rüden, 56-64 cm die Hündinnen.

Die Körperlänge muss größer sein als die Höhe. Der Briard ist länglich.

Kopf

Stark, lang, ausgeprägter Stop, der so platziert sein muss, dass er von der Nasenspitze den gleichen Abstand wie vom Hinterhauptbein aufweist, ausgestattet mit Haaren, die Bart, Schnauz und Augenbrauen bilden, letztere verdecken leicht die Augen.

Stirn

Sehr leicht gerundet. Oberkopf Geradlinig.

Schnauze

Weder schmal, noch spitz

Nase

Mehr viereckig als rund, Nasenspiegel immer schwarz, kräftig, offen

Zähne

Stark, weiß und perfekt zueinander passend.

Augen

Waagrecht, gut geöffnet, eher groß, nicht schlitzäugig, von dunkler Farbe, mit intelligentem und ruhigem Ausdruck. Ein graues Auge bei einem grauen Briard wird nicht bestraft.

Ohren

Hoch angesetzt. Vorzugsweise kupiert und aufrecht getragen, falls sie in ihrer natürlichen Form belassen wurden, eher kurz und nicht anliegend. Bei gleicher Qualität soll dem Hund der Vorzug gegeben werden, dessen Ohren kupiert aufrecht getragen werden. Die Länge des natürlichen Ohres soll die Hälfte der Kopflänge nicht überschreiten oder eher etwas kürzer sein, immer flach und mit langen Haaren versehen.

Körperbau

Muskulöser, von der Schulter abgesetzter Hals.

Brust

Breit (handbreit zwischen den Ellenbogen), tief und gut bis zu den Ellenbogen herabgezogen.

Kruppe

Wenig geneigt, leicht gerundet.

Rücken

Gerade

Läufe

Gut bemuskelt, mit starkem Knochenbau und senkrecht gestellt.

Sprunggelenke

Nicht zu nahe am Boden und so gewinkelt, dass der Hintermittelfuß annähernd senkrecht steht.

Rute

Ungekürzt, gut behaart, am Ende einen Haken bildend, niedrig und nicht von der geraden Linie abweichend getragen, muss die Spitze des Sprunggelenkes erreichen oder diese um höchst. um 5 cm überschreiten.

Pfoten

Stark, rund geformt (Zwischenform zwischen Katzen- und Hasenpfoten).

Krallen

Schwarz

Pfotenballen

Hart Zehen Geschlossen

Haar

Gedreht, lang, trocken (Ziegenhaarstruktur) mit leichter Unterwolle. Fellfarbe Alle einheitlichen Farben sind zugelassen, außer die unten aufgeführten. Die dunklen Farben sind empfehlenswerter. Nicht mit Zweifarbigkeit zu verwechseln ist ein leicht heller Farbton der Gliedmassen, was nichts anderes ist, als eine beginnende Depigmentierung ist. Diese Farbe, nur wenig heller, muss im selben Farbton bleiben (dunkles Fauve auf hellem Fauve, dunkles Schwarz auf hellem Schwarz, dunkles Grau auf hellem Grau). Das Fauve muss warm und einheitlich sein, weder hell noch ausgewaschen. Strafgründe: Schwarz mit rötlichem Schimmer; ungenügend warmes Fauve; weißer Brustfleck; zu stark charbonniert; an der Grenze zur Mantelbildung; sehr helles fauve - ausgewaschen. Gründe zur Disqualifikation: Die Farben weiß, Kastanien- oder Mahagonibraun, Bicolor, weißer Bruststreifen, weiße Haare am Ende der Pfoten. Fauve mit charbonniertem Mantel. Zu helle Farbe. Bicolor: Im Bereich der dunklen Haare ist die Haut bläulich und im Bereich der hellen Partie rose.

Afterkrallen

Doppelte Afterkrallen an den Hinterläufen. Hunde, selbst von sehr gutem Typ, die nur eine Afterkralle aufweisen, können nicht prämiert werden. Sie können nicht zur Zucht zugelassen werden. Die doppelten Afterkrallen müssen aus zwei knochigen Teilen mit Kralle bestehen, so nah wie möglich am Boden angesetzt, um so eine bessere Auflage des Fußes zu gewährleisten.

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